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Allgemeine Geschäftsbedingungen Flugzeugvercharterung und Schulung:
- Der Charterer hat sich vor Antritt des Fluges davon zu überzeugen, dass
die Jahresnachprüfung sowie der nächste fällige Wartungstermin nicht
überschritten sind (10 h Überschreitung sind unbedenklich) und dass seine persönlichen Fluglizenzen inklusive
fliegerärztlichem Tauglichkeitszeugnis gültig sind.
- Flugerfahrung:
Ein Checkflug ist nötig, wenn der Charterer über weniger als 100 h
Erfahrung als verantwortlicher Luftfahrzeugführer auf dem betreffenden
Flugzeug besitzt und in den letzten 90 Tagen weniger als 3 Landungen auf
einem Flugzeug des Fliegervereins München geflogen ist
oder wenn dies vom Vorstand gewünscht
wird.
Für Charterer mit mehr als 100 h Erfahrung auf dem betreffenden Flugzeug gilt
dies nur, wenn er länger als 180 Tage kein Flugzeug des Fliegervereins München
geflogen ist.
Bei allen Checkflügen und Scheinverlängerungen müssen
die Übungen entsprechend unserer "Freigabebescheinigung" (download
vereinsinterne Seite) durch unsere Fluglehrer durchgeführt werden.
Diese Freigabebescheinigung muss anschließend im Flugreservierungssystem unter
"Meine Daten -> Lizenzupload -> Auswahl Lizenz Freigabe" hoch geladen werden.
Bei Zuwiderhandlung (keine Freigabebescheinigung hoch geladen) und einem evtl. Unfall
oder bei einer Beschädigung am Flugzeug (z.B. beim Ein- oder Aushallen) gilt der Haftungsausschluss (s.
13.) für Nutzungsausfall nicht! Dies bedeutet, dass in diesem Fall auch
Mitglieder für den Nutzungsausfall in Höhe von 190 EUR/Tag haften.
- Nachtflug ist nur mit AZF und in
der Lizenz eingetragener Nachtflugberechtigung zulässig.
- Mit dem Abflug anerkennt er den ordnungsgemäßen Zustand des Fluggeräts.
- Alle Flugzeuge sind mit einem GPS System und elektronischen Flugkarten
ausgerüstet. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass alle GPS-Systeme und
Autopiloten lediglich Navigationshilfsmittel darstellen. Der Flugzeugführer
ist auch bei einem evtl. Komplettausfall dieser Geräte für die sichere
Flugdurchführung z.B. an Hand von Papierkarten verantwortlich. Ein Ausfall der
GPS Geräte (meistens Bedienungsfehler) oder des Autopiloten berechtigen weder
zum Rücktritt vom Chartervertrag noch zu einer Minderung des Charterentgelts.
- Das Flugzeug muss nach dem Flug entweder eingehallt oder an 3 Punkten
festgebunden werden.
- Das Flugzeug muss nach dem Flug wieder sauber (speziell von Fliegen
gereinigt) abgestellt werden.
- Die reservierten Charterzeiten sind mit Rücksicht auf die anderen
Charterer genau einzuhalten. Abweichungen von den gebuchten Zeiten
können ab 1 Stunde mit 30 EUR/h berechnet werden (gilt nicht bei schlechtem
Wetter). Unnötiges Blockieren von Flugzeugen, die am Platz stehen (EDMA
oder EDML) ist unbedingt zu vermeiden (insbesondere bei Buchungen über mehrere
Tage!). Wer ein Flugzeug bucht, dieses aber nicht nutzt, ohne diese Buchung zu
löschen, muss mit einer Gebühr von 100 € rechnen. (Nicht wahrgenommene
Buchungen müssen immer gelöscht werden - auch bei schlechtem Wetter!)
- Mängel am Flugzeug, die eine weitere Nutzung ausschließen, sind dem
Fliegerverein München unmittelbar nach der Landung telefonisch mitzuteilen.
- Wer später als 1 h nach der gebuchten Charterzeit noch nicht am Flugzeug
ist, muss damit rechnen, dass seine Reservierung ohne Rücksprache gestrichen
wird.
- Stornierungen weniger als 48 h vor Charterbeginn können mit
100,-- EUR pro Tag berechnet werden (gilt nicht bei schlechtem
Wetter):
- Sollte ein reserviertes Flugzeug wegen der Unzuverlässigkeit eines anderen
Charterers, eines technischen Defekts oder sonstigen Gründen nicht zur
Verfügung stehen und der Charterer nicht wenigstens 1 Stunde vor Abflug davon
benachrichtigt werden, hat er nur Anspruch auf Erstattung seiner Fahrtkosten
(maximal jedoch 50 EUR). Weitere Ansprüche gibt es nicht.
- Im Übrigen gelten die Betriebsanweisungen aus dem Flughandbuch sowie der
jeweiligen Checklisten.
- Bei Beschädigungen am Flugzeug gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von
max. 5000 Euro für jeden Schadenfall (Kasko und/oder Haftpflicht und Ausfall des
Flugzeugs) für alle Fälle als vereinbart.
Zusätzlich können bis zur Wiederherstellung der Lufttüchtigkeit 190,-- EUR pro Tag
pauschal als Nutzungsausfall berechnet werden (nur bei Nichtmitgliedern und
für +Mitglieder, wenn Punkt 2 oder 3 nicht beachtet wurde!). Bei grober Fahrlässigkeit
haftet der Luftfahrzeugführer generell für alle Schäden (auch Nutzungsausfall, Verlust
des Schadensfreiheitsrabatts etc.)!
München, den 24. Oktober 2020
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