Voraussetzung: Euro-PPL
Zum Erwerb der Nachtflugberechtigung sind 5 Stunden zusätzliche
Flugausbildung bei Nacht sowie eine Theorieausbildung erforderlich. Hierin müssen mindestens drei Stunden mit
Lehrberechtigtem mit mindestens einer Stunde Überlandflugnavigation sowie fünf
Alleinstarts und fünf Alleinlandungen bis zum vollständigen Stillstand enthalten
sein.
Diese Qualifikation wird in die Lizenz eingetragen. Prüfungen sind hierbei
keine abzulegen.
Für den Nachtflug erhaltet ihr richtige Flugverkehrsfreigaben wie jeder "IFR
Flieger". Das AZF ist deshalb in unserer
Nachtflugtheorieschulung bereits enthalten!!!
Termine für Theorie (sind zusammen mit AZF)