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Flight Safety:
Wir sind stolz und froh
zugleich berichten zu können, dass seit nunmehr mehr als
40
Jahren Vereinsgeschichte (180.000
Flugstunden!!) noch nie ein
Flugzeugmotor auf Grund eines technischen Defekts ausgefallen ist.
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Pilots Safety -
Versicherung:
Dennoch kann
niemand für die Zukunft ausschließen, dass dies so bleibt. Eine kleine
Unachtsamkeit – bisher immer Pilotenfehler - kann schon einen sehr teuren
Schaden (selten unter 50.000 €) verursachen oder falls gar jemand verletzt
wird immense Regressforderungen nach sich ziehen. |

Verletzungen: keine
Sachschaden: ca. 48.000,-- EUR
Ursache: Pilot vergaß zu tanken |
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Was viele nicht wissen:
Seit 2004 ist die
Haftungsbegrenzung des Luftverkehrsgesetzes für den Luftfrachtführer gegenüber seinen
Fluggästen aufgehoben worden. Es besteht demnach wie beim KFZ eine
unbegrenzte Haftung für Personenschäden. Es gilt zwar auch hier das
Verschuldensprinzip, jedoch mit umgekehrter Beweislast, d.h. der geschädigte
Passagier muss nur das Verschulden des Piloten behaupten, der nun haften
muss, wenn er nicht den Gegenbeweis antreten kann. Hinzu kommt eine neue
Haftung nach den Grundsätzen der Gefährdungshaftung für die ersten 100.000
SZR (ca. 130.000 €), also ohne Entlastungsmöglichkeit.
Zur Absicherung dieser
nicht mehr tragbaren Risiken für Flugzeugführer sind
alle unsere Flugzeuge (nicht nur das
eine oder andere Vorzeigeflugzeug) mit einer sog. CSL (combined single limit)
Versicherung abgedeckt (2-sitzige Flugzeuge bis 4 Millionen Euro, 4-sitzige
Flugzeuge bis 6 Millionen Euro), so dass nach
menschlichem Ermessen nichts mehr passieren kann. Diese Versicherung
schützt nicht wie die Passagierhaftpflichtversicherung nur bei Vorliegen
eines Beförderungsvertrags sondern auch vor evtl. Haftungsansprüchen der
Fluggäste nach BGB. Dies ist alles im Vereinsbeitrag enthalten!
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Verletzungen: keine
Sachschaden: ca. 45.000,-- EUR
Ursache: Pilot Steuerfehler - zu früh (vor der Landebahn) aufgesetzt |
Was viele auch nicht wissen:
Als Charterer eines Flugzeugs haftet ihr gegenüber dem Vermieter, auch ohne
Chartervertrag, für die unbeschädigte Rückgabe der gemieteten Sache
(positive
Vertragsverletzung). Wenn ein Flugzeug nicht vollkaskoversichert ist,
haftet ihr für den gesamten Schaden. Selbst wenn ein Flugzeug
vollkaskoversichert ist, haftet ihr immer noch für alle Folgeschäden,
insbesondere Charterausfall und Verlust des Schadensfreiheitsrabatts, da
diese fast nie versichert sind. Selbst bei einem relativ kleinen Schaden
kann ein Flugzeug bereits für mehrere Monate ausfallen und die Kosten
können schnell in die Zehntausende gehen. Viele Vercharterer, haben in
ihren Verträgen zusätzliche Risiken und Nutzungseinschränkungen eingebaut,
so dass sich nahezu immer ein Haftungsgrund finden lässt.
Zusätzliche Haftungsklauseln
(Chartervertrag) gibt es für unsere Mitglieder nicht!
Lediglich die Flugerfahrung (s.
allgemeine Geschäftsbedingungen) ist zu
beachten!
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Nur
als
Mitglied vom Fliegerverein München e.V. seid ihr automatisch über
unser „rundum Sorglospaket“
abgesichert! So haftet ihr für Schäden am eigenen Flugzeug (dies ist
mit Abstand der häufigste Schaden) und bei Haftpflichtschäden nur
mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 5000 €.
Hinweis:
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
(z.B. Nichtbeachten der
Checkliste, kein ausreichender Kraftstoff, Flugzeug nicht festgebunden etc.
) sind nicht versicherbar! Es gibt auch keinen Schutz, wenn die
erforderlichen Erlaubnisse abgelaufen oder nicht vorhanden sind!
Alle unsere
Versicherungen
gehen weit über das gesetzliche Mindestmaß
hinaus. Sie gelten weltweit außer USA. Sie erfüllen natürlich auch die
erhöhten Anforderungen von Österreich und Skandinavien. |

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